Die Bundesregierung plant die Einführung einer sogenannten Frühstart-Rente. Die konkrete Ausgestaltung, der Zeitpunkt der Einführung sowie die Umsetzungsmodalitäten sind derzeit noch offen und gesetzlich nicht geregelt. Ein Anspruch auf staatliche Förderung entsteht erst nach Inkrafttreten entsprechender gesetzlicher Regelungen.
Informationen zum aktuellen Stand der Frühstart-Rente finden Sie bei der Sparkasse.de.
Bei Eröffnung eines Deka JuniorDepots mit einem monatlichen Sparplan erhalten Sie einen 120 Euro Startbonus¹ in Anteilen des ausgewählten Investmentfonds, solange der Vorrat reicht. Investmentfonds unterliegen Wertschwankungen.
Nutzen Sie das Angebot bis zum 30. Juni 2026 und sichern Sie sich den Bonus für die ersten 1.000 Abschlüsse¹.
JuniorDepot
¹Gutschrift eines Startbonus in Form von Fondsanteilen in Höhe von 120 Euro für die ersten 1.000 Depots, je Kunde bei Neuabschluss eines unbefristeten, monatlichen Sparplans in ausgewählten Anlagelösungen und Depots der Deka-Gruppe in Höhe einer monatlichen Sparrate von mind. 25 Euro im Aktionszeitraum. Der Eingang der ersten Sparrate bzw. der Abschluss des ausgewählten Sparplan/fonds muss bis zum 30.06.2026 erfolgen.
Das Angebot gilt nicht für minderjährige Mitarbeitende und Kinder von Mitarbeitenden und Mitarbeitende von Verbundpartnern. Die Sparkasse behält sich eine vorzeitige Beendigung des Angebotes vor.
Die Prämie wird mit der Zahlung in voller Höhe versteuert (Möglichkeit zur Erteilung eines Freistellungsauftrages bzw. Beantragung und Vorlage einer Nichtveranlagungsbescheinigung). Die mit der Prämie erworbenen Anteile unterliegen grundsätzlich keinen weiteren steuerlichen Besonderheiten.
Bei Ertragsgutschriften und Verfügungen kommen die üblichen steuerlichen Regelungen zur Anwendung, wie sie auch für die Anteile aus den regelmäßigen Einzahlungen gelten. Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand: Mai 2025. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen der Kundinnen und Kunden ab und kann künftig auch rückwirkenden Änderungen (z. B. durch Gesetzesänderung oder geänderte Auslegung durch die Finanzverwaltung) unterliegen. Die mit der Prämie erworbenen Finanzinstrumente unterliegen denselben Kostenkomponenten wie jede andere Sparrate.
Diese Informationen können ein Beratungsgespräch nicht ersetzen. Allein verbindliche Grundlage für den Erwerb von Deka Investmentfonds bzw. für den Abschluss einer Vermögensverwaltung mit Investmentfonds sind die jeweiligen Basisinformationsblätter, die jeweiligen Verkaufsprospekte und die jeweiligen Berichte sowie bei Vermögensverwaltungen die jeweiligen Sonderbedingungen, die Sie in deutscher Sprache bei Ihrer Sparkasse oder der DekaBank Deutsche Girozentrale, 60625 Frankfurt und unter www.deka.de erhalten. Bitte lesen Sie diese, bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen.
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