Die Frühstart-Rente
Die Frühstart-Rente ist ein Vorhaben der Bundesregierung für ein neues kapitalgedecktes Vorsorgemodell für Kinder und Jugendliche. Sie unterstützt früh beim Aufbau einer privaten Altersvorsorge für Kinder und Jugendliche.
Nach aktuellem Stand sind folgende Eckpunkte vorgesehen:
Die Bundesregierung hat am 17. Dezember 2025 die Eckpunkte der Frühstart-Rente beschlossen. Die neue private Altersvorsorge soll zum 1. Januar 2027 starten. Auszahlungen der Frühstart-Rente für den Geburtsjahrgang 2020 erfolgen rückwirkend zum 1. Januar 2026. Ab 2029 sollen zusätzliche Jahrgänge, die bis dahin nicht berücksichtigt wurden, miteinbezogen werden. Die konkrete Ausgestaltung kann sich noch ändern.
Mit dem Kinderdepot beginnen Sie schon heute mit dem langfristigen Vermögensaufbau für Ihr Kind.
Damit schaffen Sie eine starke Grundlage und können die Frühstart-Rente nach deren Start ergänzend nutzen.
Die geplante Frühstart-Rente ist ein staatlich gefördertes, kapitalgedecktes Vorsorgemodell der Bundesregierung, das ab voraussichtlich 2026 den Grundstein für die Altersvorsorge von Kindern und Jugendlichen legen soll. Der Staat zahlt monatlich 10 Euro (jährlich 120 Euro) in ein spezielles Depot, beginnend ab dem 6. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit, um den Zinseszinseffekt langfristig zu nutzen.
Die staatliche Förderung beläuft sich auf 10 Euro pro Monat für jedes Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr, das eine Schule in Deutschland besucht. Insgesamt ergibt sich daraus eine Unterstützung von 1.440 Euro über den gesamten Förderzeitraum.
Die Bundesregierung hat die Eckpunkte am 17. Dezember 2025 beschlossen; am 26. Februar 2026 wurde die Reform der privaten Altersvorsorge im Bundestag in erster Lesung beraten. Geplant ist weiterhin, die Frühstart-Rente 2026 gesetzlich auf den Weg zu bringen, mit rückwirkender Auszahlung ab dem 1. Januar 2026, zunächst für den Geburtsjahrgang 2020.
Nach aktuellem Stand sollen Kinder und Jugendliche vom 6. bis zum 18. Lebensjahr anspruchsberechtigt sein. Konkrete Kriterien, wie Schule oder Wohnsitz in Deutschland werden momentan noch auf europäischer Ebene geprüft. Die Einführung soll schrittweise erfolgen.
Ja. Nach aktuellem Stand kann das Altersvorsorgedepot schon während der Förderphase mit Beiträgen Dritter, zum Beispiel der Eltern, ergänzt werden. Ab dem 18. Lebensjahr sollen dann auch eigene Einzahlungen möglich sein.
Auch dann sollen anspruchsberechtigte Kinder von der Frühstart-Rente profitieren. Dafür ist nach aktuellem Stand eine bürokratiearme und kostengünstige Auffanglösung vorgesehen. Wird später ein persönliches Altersvorsorgedepot eröffnet, sollen die bis dahin angesammelten Mittel dorthin übertragen werden können.
Nach aktuellem Stand bleiben die Erträge aus der Frühstart-Rente bis zum Beginn der Auszahlungsphase, also bis zum Renteneintritt, steuerfrei.
Wer nicht auf die gesetzliche Einführung warten möchte, kann mit einem Kinderdepot schon heute Vermögen für sein Kind aufbauen. So starten Eltern früh in den langfristigen Vermögensaufbau und schaffen eine gute Grundlage, um die Frühstart-Rente später sinnvoll zu ergänzen, sobald sie kommt. Das ist keine Voraussetzung für die Frühstart-Rente, aber ein starker erster Schritt für Familien, die jetzt schon vorsorgen möchten.
¹Gutschrift eines Startbonus in Form von Fondsanteilen in Höhe von 120 Euro für die ersten 1.000 Depots, je Kunde bei Neuabschluss eines unbefristeten, monatlichen Sparplans in ausgewählten Anlagelösungen und Depots der Deka-Gruppe in Höhe einer monatlichen Sparrate von mind. 25 Euro im Aktionszeitraum. Der Eingang der ersten Sparrate bzw. der Abschluss des ausgewählten Sparplan/fonds muss bis zum 30.06.2026 erfolgen.
Das Angebot gilt nicht für minderjährige Mitarbeitende und Kinder von Mitarbeitenden und Mitarbeitende von Verbundpartnern. Die Sparkasse behält sich eine vorzeitige Beendigung des Angebotes vor.
Die Prämie wird mit der Zahlung in voller Höhe versteuert (Möglichkeit zur Erteilung eines Freistellungsauftrages bzw. Beantragung und Vorlage einer Nichtveranlagungsbescheinigung). Die mit der Prämie erworbenen Anteile unterliegen grundsätzlich keinen weiteren steuerlichen Besonderheiten.
Bei Ertragsgutschriften und Verfügungen kommen die üblichen steuerlichen Regelungen zur Anwendung, wie sie auch für die Anteile aus den regelmäßigen Einzahlungen gelten. Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand: Mai 2025. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen der Kundinnen und Kunden ab und kann künftig auch rückwirkenden Änderungen (z. B. durch Gesetzesänderung oder geänderte Auslegung durch die Finanzverwaltung) unterliegen. Die mit der Prämie erworbenen Finanzinstrumente unterliegen denselben Kostenkomponenten wie jede andere Sparrate.
Diese Informationen können ein Beratungsgespräch nicht ersetzen. Allein verbindliche Grundlage für den Erwerb von Deka Investmentfonds bzw. für den Abschluss einer Vermögensverwaltung mit Investmentfonds sind die jeweiligen Basisinformationsblätter, die jeweiligen Verkaufsprospekte und die jeweiligen Berichte sowie bei Vermögensverwaltungen die jeweiligen Sonderbedingungen, die Sie in deutscher Sprache bei Ihrer Sparkasse oder der DekaBank Deutsche Girozentrale, 60625 Frankfurt und unter www.deka.de erhalten. Bitte lesen Sie diese, bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen.
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