Beim "Daten-Service-Rechenzentrum"-Verfahren (DSRZ) bereitet Ihr Steuerberater oder ein anderer Dienstleister Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen vor und übermittelt diese über ein Service-Rechen-Zentrum (z.B. Datev) an das kontoführende Institut.
Bitte beachten Sie: Damit das Service-Rechenzentrum Zahlungsverkehrsdateien an uns übermitteln kann, ist eine Vereinbarung erforderlich. Diese erhalten Sie von Ihrem Steuerberater oder Ihrem Service-Rechenzentrum.
Als Online-Banking-Nutzer haben Sie die Möglichkeit die Zahlungen direkt über Ihr Online-Banking oder Ihre Banking-Software freizugeben. In diesem Fall müssen Sie den unterschriebenen Begleitzettel nicht mehr an uns übermitteln.
Wie Sie die Zahlungen selbst freigeben können, sehen Sie in unseren Anleitungen.
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