Beim "Daten-Service-Rechenzentrum"-Verfahren (DSRZ) bereitet Ihr Steuerberater oder ein anderer Dienstleister Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen vor und übermittelt diese über ein Service-Rechen-Zentrum (z.B. Datev) an das kontoführende Institut.
Bitte beachten Sie: Damit das Service-Rechenzentrum Zahlungsverkehrsdateien an uns übermitteln kann, ist eine Vereinbarung erforderlich. Diese erhalten Sie von Ihrem Steuerberater oder Ihrem Service-Rechenzentrum.
Als Online-Banking-Nutzer haben Sie die Möglichkeit die Zahlungen direkt über Ihr Online-Banking oder Ihre Banking-Software freizugeben. In diesem Fall müssen Sie den unterschriebenen Begleitzettel nicht mehr an uns übermitteln.
Wie Sie die Zahlungen selbst freigeben können, sehen Sie in unseren Anleitungen.
Capital hat bevestor mit 5 von 5 Sternen und der Höchstnote „Beste Robo-Advisors“ ausgezeichnet. Mehr Informationen finden Sie im Capital Heft 8/2021.